Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel:

YUPER entertainment, Maximilian Kuhbander, Schulhof 1, 97286 Winterhausen – im Folgenden „YUPER entertainment“ genannt, bietet neben den drei Hauptsäulen Filmproduktionen, Medienproduktion, und Event-Service noch Leistungen im Bereich der LIVE-Übertragung, des Social Media und der Homepagegestaltung an.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen YUPER entertainment und dem jeweiligen Kunden soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen YUPER entertainment die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen YUPER entertainment ein fertiges Werk schuldet.

Miete: Unter Miete versteht man die entgeltliche Überlassung von Gegenständen.

 

Teil A   Allgemeine Bedingungen

  • 1 Geltungsbereich, Änderung 
  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen YUPER entertainment und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, YUPER entertainment hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck vornimmt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer müssen, um die Plattform nutzen zu können, ihren Geschäftssitz in Deutschland haben.
  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  4. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
  5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    4. die gesetzlichen Regelungen.
  • 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von YUPER entertainment unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. YUPER entertainment hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
  2. Der Umfang der von YUPER entertainment zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  3. Termine für die Leistungserbringung werden nach Beauftragung grundsätzlich von den Parteien gemeinsam vereinbart, es sei denn, dieser ergibt sich bereits aus dem Angebot.
  4. Sollte YUPER entertainment einen Termin aus Gründen von Krankheit, Unfall oder sonstigen schwerwiegenden Gründen absagen, so wird dieser sich bemühen einen Ersatz zu finden oder einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren.
  5. YUPER entertainment darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte YUPER entertainments wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber YUPER entertainment nicht nachkommt.
  6. Kommt YUPER entertainment mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn YUPER entertainment eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  7. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von YUPER entertainment, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
  • 3 Pflichten des Kunden
  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von YUPER entertainment erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
  3. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an YUPER entertainment überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von YUPER entertainment zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von YUPER entertainment gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung und Verwendung von Fotografien und Videos einzuholen.
  5. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von YUPER entertainment zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  6. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber YUPER entertainment geltend machen, wird YUPER entertainment den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, YUPER entertainment insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, YUPER entertainment bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit YUPER entertainment kein Mitverschulden zur Last fällt.
  • 4 Nutzungsrechte
  1. Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von YUPER entertainment erbrachten Leistungen für die im Angebot vertraglich vereinbarte Nutzung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte im Ganzen oder Teile davon auf Dritte zu übertragen.
  2. YUPER entertainment behält sich das Recht vor, für den Kunden erstellten Leistungen für seine Eigenwerbung (Portfolios, eigene Webseiten, Presseartikel über YUPER entertainment), zu nutzen. Dies erfolgt aber nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden.
  • 5 Stornierung

Bei einer Stornierung eines Auftrages fallen folgende Stornierungskosten an:

– bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist diese kostenfrei.

– ab 31 Tage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, beträgt die Stornogebühr 50 % des Gesamtpreises

– ab 14 Tage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, beträgt die Stornogebühr 75 % des Gesamtpreises

– ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, beträgt die Stornogebühr 90 % des Gesamtpreises

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass YUPER entertainment nur ein geringer Schaden entstanden ist.

  • 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
  3. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber YUPER entertainment in Textform zu erheben. Sofern der Kunde Unternehmer ist gelten Rechnungen von YUPER entertainment als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  4. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Der Verbraucher wird in der Rechnung auf diese Folge noch einmal separat hingewiesen.
  5. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu tragen, wenn er Verbraucher ist. Ansonsten betragen die Verzugszinsen 9 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich YUPER entertainment ausdrücklich vor.
  6. YUPER entertainment ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
  • 7 Haftung
  1. YUPER entertainment haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet YUPER entertainment nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von YUPER entertainment.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach der Ziffer 2 dieser Klausel auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  6. YUPER entertainment schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.
  • 8 Datenschutz, Schweigepflicht
  1. YUPER entertainment ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
  2. YUPER entertainment übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
  3. YUPER entertainment ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
  • 9 Höhere Gewalt

YUPER entertainment ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

  • 10 Künstlersozialkasse

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für die Leistungen von YUPER entertainments Abgaben zur Künstlersozialkasse abzuführen sind. Der Kunde ist für die Meldung und Abführung der Abgaben selbst verantwortlich.

  • 11 Schlussbestimmungen
  1. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Jede Partei ist berechtigt, Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen zu fordern, insbesondere wenn sich die Leistungsanforderungen während der Vertragslaufzeit ändern. Die jeweils andere Partei wird dem Änderungsverlangen (Change-Request) dann nachkommen, wenn ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar und ihr originärer Geschäftsauftrag dadurch nicht gefährdet ist. Jeder Change-Request ist in Textform zu formulieren und der jeweils anderen Parteien zur Prüfung und Umsetzung vorzulegen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

 

Teil B   Besondere Bedingungen

I   Dienstleistungen

  • 1 Pflichten des Kunden

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von YUPER entertainment sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeitet verpflichtet.

  • 2 Pflichten von YUPER entertainment

Die Pflichten von YUPER entertainment ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. YUPER entertainment schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.

II   Werkleistungen

  • 1 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt YUPER entertainment alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von YUPER entertainment gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
  • 2 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist YUPER entertainment berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

  • 3 Abnahme
  1. Bei den von YUPER entertainment zu erbringenden Werkleistungen wird YUPER entertainment dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sofern er Unternehmer ist, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an YUPER entertainment zu übermitteln.
  3. Sofern der Kunde binnen zwei Wochen keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
  • 4 Gewährleistung
  1. YUPER entertainment übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. YUPER entertainment weist jedoch darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von YUPER entertainment ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde darf den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Änderung und/oder Ergänzung für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

III   Miete

  • 1 Pflichten von YUPER entertainment
  1. YUPER entertainment ist verpflichtet, dem Kunden den Mietgegenstand in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen.
  2. Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit ohne Verschulden des Kunden einen Mangel aufweisen, wird YUPER entertainment diesen unverzüglich beheben oder dem Kunden einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.
  • 2 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln. Er hat die im Rahmen der Benutzung geltenden Vorschriften und Regeln eigenständig zu beachten. Der Mietgegenstand ist vollständig (samt eventuellem Zubehör) und fristgerecht zurückzugeben.
  2. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes, hat der Kunde den entsprechenden Wert zu ersetzen.
  3. Der Kunde hat YUPER entertainment alle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Kunde für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten und er verliert seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz und Kündigung aus wichtigem Grund.
  • 3 Mietzeit
  1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe.
  2. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. Der Kunde macht sich bei unbefugtem Fortsetzen des Gebrauchs des Mietgegenstandes gegenüber YUPER entertainment schadensersatzpflichtig.
  3. Das Mietverhältnis kann nur mit Zustimmung von YUPER entertainment verlängert werden.
  4. Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Mietzins für jeweils einen weiteren Tag zu bezahlen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
  • 4 Mietzins
  1. Wird der Mietgegenstand vor Beginn des Mietverhältnisses reserviert, wird mit der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 50 %, bei Abholung bzw. Übergabe des Mietgegenstandes der Rest zur Zahlung fällig.
  2. Bei den Mietgegenständen wird eine Kaution gefordert, die bei Rückgabe der Mietgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zurückerstattet wird.
  • 5 Überlassung an Dritte

Der Kunde darf den Mietgegenstand nicht einem Dritten überlassen, wenn keine schriftliche Zustimmung von YUPER entertainment vorliegt.

 

Stand: 01.02.2019